Für manche, gerade am Arbeitsplatz, ist der Begriff „Datenschutz“ zum roten Tuch geworden. Denn er ist der Grund, warum in der Firma möglicherweise beliebte und bekannte Programme nicht genutzt werden dürfen – der Datenschutzbeauftragte hat das so bestimmt, weil das entsprechende Programm mit der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht übereinstimmt. Und das ist für manche „völlig übertrieben“, „unnötig“ oder gar ärgerlich, denn man „hat ja nichts zu verbergen“. Aber ist es so einfach?

US-Behörden Zugriff auf die Inhalte im Klartext

Die DSGVO regelt den Schutz personenbezogener Daten einerseits und den freien Datenverkehr innerhalb der EU andererseits. Viele Programme, oft von Unternehmen, die ihren Sitz in den USA haben, verstoßen mit ihren AGBs gegen diese europäische DSGVO der EU, die für ihre Bürger diesen speziellen Schutz für notwendig hält.

Und lässt eine Firma diese Software dennoch zu, macht sie sich mitschuldig und ist für mögliche Schäden haftbar. Verständlich also, dass Datenschutzbeauftragte der Unternehmen diesen Fall gern vermeiden möchten und auf solche Programme daher verzichten oder sie nicht zur Nutzung freigeben.

Ist doch alles nicht so schlimm?

Da passt der schöne Satz: Wie man es nimmt! Denn Spam im E-Mai-Postfach ist für manche Nutzer schon nervtötend genug – und das ist nur die Spitze des Eisberges.

So versprechen beispielsweise viele US-Anbieter Datenschutz, den sie aber nach eigenen Gesetzen gar nicht garantieren können! Das liegt am so genannten „Patriot Act“, einem Gesetz, das in den USA im Jahr 2001 verabschiedet wurde und seitdem Gültigkeit hat. Damit haben US-Behörden jederzeit Zugriff auf die Daten-Server amerikanischer Unternehmen – egal, wo diese sich befinden!

Das gilt auch für ausländische Tochterfirmen von US-Unternehmen, selbst wenn die dortigen Gesetze die Weitergabe von Daten ausdrücklich verbieten – wie es in der EU der Fall ist.

Sind Sie also Kunde eines Unternehmens, das zu einem US-Konzern gehört, können Ihre Daten jederzeit von FBI, CIA oder NSA eingesehen werden. Gründe müssen die Geheimdienste und Behörden dabei übrigens weder haben noch angeben. 2013 wurde bekannt, dass die US-Behörden die Server dabei nicht gelegentlich und gezielt nach Hinweisen durchsuchen, sondern im großen Stil Daten abgreifen. Experten sehen deshalb bereits in der Speicherung von Daten auf solchen Servern einen Gesetzesverstoß. Auch das Fachmagazin „c’t“ rät in einem Artikel von 2018 davon ab, Daten in US-Clouds zu speichern. Firmen, deren Software davon betroffen ist: Microsoft, Google, Apple und Facebook, um nur einige zu nennen.

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